Meningokokken B: Impfung nach Kontakt mit Erkrankten empfohlen
Nach dem Tod eines Kindergartenkindes Anfang 2018 in Südhessen waren keine weieren Meningokokken-Infektion aufgetreten. Doh es blieb die Frage: Was ist in solchen Fällen zu tun?
Das Gesundheitsamt des Kreises hatte alle engen Kontaktpersonen des Kindes ermittelt, beraten und vorbeugende Antibiotika empfohlen. Zumindest in den verschiedenen Berichten über dieses Geschehen fehlt teilweise der Hinweis auf die Impfung als sogenannte Postexpositionsprophylaxe.
Als Postexpositionsprophylaxe (PEP) bezeichnet man allgemein Maßnahmen nach möglichem Kontakt mit Erregern einer Infektionserkrankung, um deren Ausbruch zu verhindern oder den Verlauf zumindest abzumildern. Dazu gehören neben der vorbeugenden medikamentösen Behandlung (z. B. wie im vorliegenden Fall mit Antibiotika) auch Impfungen.
Letzteres ist auch bei diesem Krankheitsgeschehen angezeigt. Denn im Falle von invasiven Meningokokken-Infektionen empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) ungeimpften Personen mit engem Kontakt zu Erkrankten neben der Gabe von Antibiotika ausdrücklich auch die postexpositionelle Impfung. Sie sollte sobald wie möglich nach der Bestimmung der Meningokokken-Serogruppe gegeben werden. Die Serogruppe ist in diesem Fall bekannt, das Kind starb an einer Meningokokken-B-Infektion. Gegen diesen Erreger stehen inzwischen zwei Impfstoffe zur Verfügung.
Hintergrund: Erreger schlummern im Rachen
Meningokokken sind Bakterien von denen verschiedene Serogruppen für den Menschen gefährlich sind (A, B, C, W und Y). Sie können verschiedene Krankheitsbilder auslösen. Etwa 10 Prozent der europäischen Bevölkerung trägt diese Bakterien im Nasenrachenraum, ohne dabei krank zu sein. Meningokokken werden durch Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch beim Anhusten, Niesen, aber auch Küssen übertragen. Sie heften sich mit Hilfe kleiner Fortsätze an die Schleimhäute des Nasenrachenraumes, wo sie wochen- oder monatelang bleiben können ohne Schaden anzurichten. Doch wenn das Immunsystem geschwächt ist, etwa durch andere Infektionen, können sich die Bakterien vermehren, die Schleimhäute durchdringen und Hirnhautentzündung und/oder Blutvergiftungen auslösen.
Am stärksten gefährdet sind Kinder in den ersten Lebensjahren. Seit 2006 empfiehlt die Ständige Impfkommission eine Impfung gegen Meningokokken C für alle Kinder im zweiten Lebensjahr. Die Impfung gegen die Serogruppe B wird bislang nur für Risikopersonen (z. B. bei angeborenen oder erworbenen Immundefekten) oder Kontaktpersonen von Erkrankten empfohlen. Die Serogruppe B ist in Deutschland am häufigsten, gefolgt von C, die durch die empfohlene Impfung selten geworden ist.
Was rät das Robert Koch-Institut Eltern, die ihr Kind gegen Meningokokken B impfen lassen wollen?
Weil die Krankheitslast durch Meningokokken B in den ersten beiden Lebensjahren am höchsten ist, ist es sinnvoll, die Impfung gegen MenB so früh wie möglich zu verabreichen, d.h. bei Säuglingen ab dem Alter von 2 Monaten. Bei Verabreichung der MenB-Impfung zusammen mit dem Sechsfach- und dem Pneumokokken-Impfstoff ist zu beachten, dass häufiger Nebenwirkungen, insbesondere Fieber, auftreten können. Das Fieberrisiko kann aber durch die prophylaktische Gabe von Paracetamol gesenkt werden, ohne dass die Bildung von Antikörpern beeinträchtigt wird. Wenn die Impfungen nicht simultan verabreicht werden, sollte darauf geachtet werden, die einzelnen Impfungen nicht später als empfohlen durchzuführen. Das Impfschema richtet sich nach den jeweiligen Herstellerangaben.
STIKO empfiehlt weiterhin keine Standard-Impfung gegen Typ B-Meningokokken
Trotz guter Erfahrungen in England, wo seit September 2015 die meisten Säuglinge gegen Typ B-Meningokokken geimpft werden und offenbar eine gute Immunität erzielt wird, empfiehlt die STIKO die Impfung nicht als Standardimpfung, sondern nur als Indikationsimpfung, z. B. bei Ausbrüchen. Als Grund werden im Epidemiologischen Bulletin (2018; 3: 35-44) die geringe Krankheitslast und unklare Fragen z. B. zur Schutzdauer genannt. Lesen Sie den Artikel in der Online-Ausgabe des Ärzteblattes vom 23.1.2018
Quellen:
- STIKO-Empfehlungen 2017/2018. Epidem Bull Nr. 34/2017, S. 358
- Robert Koch-Institut: Schutzimpfung gegen Meningokokken: Häufig gestellte Fragen und Antworten www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/Meningokokken/faq_ges.html